Hausaufgabenkonzept der Alfred-Delp-Schule
Das Hausaufgabenkonzept fußt auf dem Hessischen Schulgesetz. In § 35 findet sich die rechtliche Grundlage.
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und dienen der Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Techniken. Hausaufgaben können nicht nur von einem Tag auf den anderen, sondern auch über einen längeren Zeitraum als Wochenhausaufgabe, im Rahmen eines Wochenplanes, als Portfolioarbeit oder im Rahmen einer Stationsarbeit erteilt werden. Dabei ist es möglich, dass die Hausaufgaben je nach Leistungsstand und Arbeitstempo des Schülers in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang unterschiedlich gestellt sind.
Der Umfang der täglichen Hausaufgaben ist so bemessen, dass die folgenden Arbeitszeiten in der Regel nicht überschritten werden:
Klasse 1 und 2: 30 Minuten
Klasse 3 und 4: 45 Minuten
Wenn der zeitliche Aufwand unterschritten ist, ist dies eine gute Gelegenheit zum Üben (z.B. tägliches Lesen, Kopfrechnen, Lernwörter, Vorbereiten auf Klassenarbeiten). An Tagen mit einer schulischen Nachmittagsveranstaltung werden keine Hausaufgaben erteilt.
Im Krankheitsfall werden die Hausaufgaben einem Schüler mitgegeben und sollen je nach Gesundheitszustand des Schülers nachgearbeitet werden.
- Lehrerkraft notiert das Versäumnis.
- Schüler legt unaufgefordert am Folgetag die Hausaufgaben vor.
- Lehrerkraft benachrichtigt die Eltern bei häufigem Vergessen.
Die Lehrkräfte tragen ihre Beobachtungen zum Hausaufgabenverhalten in den Bogen zum Arbeits- und Sozialverhalten (Zeugnis) ein.
Aufgabenverteilung:
Lehrkräfte.. |
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Schüler… |
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Eltern… |
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Betreuung… |
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