Unterrichts- und Pausenzeiten

Unsere Schule ist ab 7:45 Uhr geöffnet!

Die Kinder beschäftigen sich dann leise in ihren Klassenräumen bis der Unterricht beginnt – sogenannte Gleitzeit.

Unterricht & Pausen Zeiten
Gleitzeit 7:45 –  8:00
1. Stunde 8:00 – 8:45
2. Stunde 8:45 – 9:30
Frühstückspause 9:30 – 9:40
Hofpause 9:40 – 10:00
3. Stunde 10:00 – 10:45
4. Stunde 10:45 – 11:30
Hofpause 11:30 – 11:45
5. Stunde 11:30 – 11:45
6. Stunde 12:30 – 13:15

Entschuldigungen

Unterrichtsversäumnisse- auch stundenweise- müssen immer entschuldigt werden. Die Benachrichtigung über das Fehlen sollte am gleichen Tag bis spätestens 7:30 Uhr über das Sekretariat telefonisch erfolgen. Am Ende der Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung durch einen Erziehungsberechtigten Im Schulplaner abzugeben.

Nach VSHO§2 sind Eltern dazu verpflichtet das Fehlen Ihres Kindes der Schule zu melden. Andernfalls kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet und /oder sie Polizei informiert werden. Nach dem hessischen Schulgesetzt§67 Überwachung der Schulpflicht Absatz 1 sind die Eltern auch dafür verantwortlich, dass Ihre Kinder am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht gehört ebenso dazu.

Bei häufigen oder längeren Fehlen von mehr als 3 Tagen oder in begründeten Einzelfällen, z.B. Infektionskrankheiten, muss der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin auf Verlangen ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Beurlaubungen

Beurlaubungen vor und nach den Ferien werden nur in Ausnahmefällen und nur einmalig in der gesamten Grundschulzeit genehmigt. Hierzu muss spätestens drei Wochen vorher en schriftlicher Antrag bei der Schulleitung eingehen. Versäumter Unterrichtsstoff muss grundsätzlich in eigener Verantwortung nachgeholt werden.

Elternmitarbeit

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Ihr Kind in der Schule wohl fühlt.

Um das Leben und die Arbeit der Klasse und der Schule sowie Fragen der Eltern zu besprechen, finden regelmäßig Elternabende statt. Die Zeiträume werden auf dem ersten Elternabend festgelegt. Zum ersten Elternabend lädt die Schule ein.

Klassenelternbeirat

Der Klassenelternbeirat muss bis Ende Oktober des Schuljahres (in Klasse 1 und 3) von den Eltern der Klasse gewählt werden.

Der Klassenelternbeirat besteht aus einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und bleibt für zwei Jahre im Amt.

Aufgaben der Elternvertreter:

  • Die Interessen der Klassenelternschaft gegenüber der Klassenlehrer/in oder der Schulleitung vertreten
  • Weitere Elternabende (auf Wunsch Elternstammtische) zu gestalten.
  • Bei Klassen und Schulveranstaltungen mitzuhelfen

Alle Elternvertreter bilden zusammen den

Schulelternbeirat

Aus diesem wird ebenfalls im zweijährigen Rhythmus, ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter gewählt. Der Schulelternbeirat wird von dem Schulleiter über alle wesentlichen Angelegenheiten in der Schule unterrichtet. Er hat Mitbestimmungsrecht bei vielen Maßnahmen, die für das Schulleben von Bedeutung sind.

Der Schulelternbeirat ist erreichbar unter:  schulelternbeirat.ads@gmail.com

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsorgan einer Schule. Mitglieder der Schulkonferenz sind gewählte Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und – an Schulen ab Klasse 5- auch der Schüler. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre.

Entscheidungsrechte der Schuko sind u.a.:

  • Maßnahmen zur Entwicklung eines schulspezifischen Profils
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben
  • Einführung eines Fremdsprachenangebotes in der Grundschule
  • Verwendung von Geldern des Vermögenshaushalts Schule
  • Durchführung besonderer Schulveranstaltungen, Terminplanung
  • Schulordnung

und vieles mehr

Grundsätzlich können alle Eltern der Schulgemeinde für die Schulkonferenz kandidieren. Man muss also nicht Mitglied des Schulelternbeirats sein. Die Schulkonferenz tagt mindestens einmal im Schulhalbjahr.